Besuchsregelungen
Neue Besuchsregelungen

Neue Regelungen ab dem 01.03.2023
Besuche sind jederzeit möglich.
Um evtl. Überschneidungen oder Wartezeiten zu reduzieren, empfehlen wir eine vorherige Anmeldung.
Bitte beachten:
Während des Besuchs ist der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend einzuhalten und durchgehend eine FFP2 -Maske zu tragen.
Die Testnachweispflicht entfällt.
Bitte beachten Sie, dass die Pflicht des Tragens von FFP2-Masken während Ihres Besuchs bis zum 07.04.23 weiterbesteht.
Besuche in Gemeinschaftsbereichen sind leider nicht erlaubt, Besuche in Doppelzimmern sind nur in Ausnahmefällen möglich, gerne können Sie aber unseren Besucherraum im 3. OG oder unseren Außenbereich für Ihre Besuche nutzen. Bitte sprechen Sie sich hierzu mit der Schichtleitung ab.